Wert- und Schadengutachten
Grundsätzliches
Zur Ermittlung von Fahrzeugwerten oder begleitend bei aufwendigen Restaurierungen sollte man, das zeigt auch unsere eigene Erfahrung, grundsätzlich mit Spezialisten zusammenarbeiten.
Zustandsnoten
In der Oldtimerszene hat sich zur Beurteilung von Fahrzeugen ein Benotungssystem durchgesetzt, mit dem sich jeder Interessierte eine einfache Vorstellung über den Zustand eines Oldtimers machen kann..
- Note 1: Makelloser Zustand, Keine Mängel an der Technik, Optik und Historie (Originalität). Fahrzeug der absoluten Spitzenklasse. Wie neu oder besser. Sehr selten.
- Note 2: Guter Zustand. Original oder fachgerecht restauriert. Mängelfrei, aber mit leichten Gebrauchsspuren. Keine fehlenden oder zusätzlich montierten Teile, es sei denn, es handelt sich um Original-Zubehörteile oder die StVZO schreiben sie vor.
- Note 3: Gebrauchter Zustand. Normale Spuren der Jahre. Kleinere Mängel, aber voll fahrbereit und "TÜV-fähig". Keine Durchrostungen. Keine sofortigen Arbeiten notwendig.
- Note 4: Verbrauchter Zustand. Eventuell teilrestauriert. Nur bedingt fahrbereit und nicht "TÜV-fähig". Sofortige Arbeiten notwendig. Leichtere bis mittlere Durchrostungen. Einige kleineren Teile können fehlen oder defekt sein. Dennoch immer noch relativ leicht zu reparieren bzw. restaurieren.
- Note 5: Restaurierungsbedürftiger Zustand. Nicht fahrbereit. Schlecht restauriert bzw. teilweise oder komplett zerlegt. Aufwendige Arbeiten notwendig, aber gerade noch restaurierbar. Viele fehlende Teile.
Die von OLASKO vorgeschlagenen Oldtimerversicherer sprechen zwar jeweils ihre eigenen Empfehlungen hinsichtlich der zu wählenden Sachverständigen aus. Sie akzeptieren aber grundsätzlich Gutachten von allen freien Sachverständigen. Natürlich sind trotzdem Mindeststandards gefordert.
Classic Data und Classic Analytics sind dabei nach unserer Meinung sicher die beiden führenden Sachverständigen-Organisationen, weil sie sich in erster Linie mit Oldtimern und anderen "besonderen" Fahrzeugen befassen. Ein bundesweites Netz von Oldtimer-Spezialisten steht zur Verfügung. Beide Organisationen sorgen neben der sorgfältigen Auswahl ihrer Partner auch für deren Fortbildung im Spezialgebiet Oldtimer und stellen den jeweiligen Partnern umfangreiche Datenbanken zur Verfügung. Die Bewertungen von Partnern dieser beiden Organisationen werden von allen über unser Haus angebotenen Versicherern akzeptiert. Daher empfehlen wir unseren Kunden generell Partner dieser beiden Organisationen als Oldtimer-Sachverständige. Aber auch wir schreiben dies letztlich nicht vor.
Es werden Gutachten unterschiedlicher Umfänge angeboten. Beginnend mit der sog. Kurzbewertung, der einfachsten und schnellsten Wertermittlung, die zu bundesweit einigermaßen einheitlichen Preisen angeboten wird, geht es mit sog. "erweiterten Kurzbewertungen", die z. B. beim Abschluss von All-Gefahren-Deckungen mindesten nötig werden, bis hin zu umfangreichen Wertgutachten, die nach Aufwand zu bezahlen sind, weiter. Schließlich werden begleitende Gutachtertätigkeiten, z. B. bei komplexen Restaurierungen oder Schadenreparaturen besonders hochwertiger oder mit besonderer Historie behafteter Fahrzeuge angeboten.
Seit sich die All-Gefahren-Deckung im Kaskobereich mehr und mehr im deutschen Markt etabliert, sind die Anforderungen an ein Wertgutachten dafür gestiegen. Es ist leicht nachvollziehbar, dass ein Versicherer, der ggf. auch Reparaturen von Motor- und Getriebeschäden zu ersetzen hat, zuvor durch einen Sachverständigen nachgewiesen haben möchte, dass die Fahrzeuge auch entsprechend in Ordnung sind.
Da die Kurzbewertung dazu nicht ausreichend ist, hat OLASKO in Zusammenarbeit mit einem Münchner Classic-Data-Sachverständigenbüro eine sog. "erweiterte Kurzbewertung" entwickelt, die sich mehr und mehr durchsetzt. In Ihr wird mit Ein- oder Zweizeilern auf jede Baugruppe des Fahrzeugs eingegangen. Ebenso umfasst die Fahrzeugprüfung eine Probefahrt (nicht Probelauf oder Rangierfahrt), sodass auch der Motor und das Getriebe in die Zustandsbeschreibung mit einem kurzen Abschnitt eingepflegt werden. Weitere Informationen dazu finden Sie in unserem Informationsblatt "Versicherungsformen".
Neben den beiden o.g. spezialisierten Organisationen halten mittlerweile auch TÜV, DEKRA und GTÜ Oldtimer-Spezialisten für Sachverständigentätigkeiten vor.
Auch wenn vom Versicherer nicht gefordert, empfehlen wir grundsätzlich die Erstellung eines Wertgutachtens oder einer Kurzbewertung. Damit ist man auch im unverschuldeten Schadenfall immer auf einer wesentlich sichereren Seite, als ohne. Da die Mehrzahl der Risikoträger als Versicherungswert den Marktwert dokumentiert, im Schadenfall jedoch Haftpflichtansprüche gegen einen möglichen Schadenverursacher anhand des Wiederbeschaffungswertes eines Fahrzeugs am Schadentag ermittelt werden, macht es aus unserer Sicht Sinn, am besten sowohl den Markt- als auch den Wiederbeschaffungswert ermitteln zu lassen. Letzteren aber auf jeden Fall.
Partnerlisten oder eine Suchfunktion eines SV-Partners der beiden größten deutschen auf Oldtimer spezialisierten Sachverständigenorganisationen finden Sie auf www.classic-analytics.de oder www.classic-data.de.
Unseren Kunden München und Umgebung können wir zur Bewertung von Kraftfahrzeugen und insbesondere auch im Schadenfall guten Gewissens die folgenden Dienstleister empfehlen, mit denen wir i. R. unserer Tätigkeit sehr gute Erfahrungen gemacht haben:
- Sachverständigenbüro Dipl. Ing. (FH) Thomas Eschenbach
- Agnes-Bernauer-Straße 94, 80687 München
- Telefon: 0 89 - 589 585 - 00
- www.kfz-buero.de
- Firma Krukenkamp & Sellmayer GbR - Ingenieur- und Sachverständigenbüro
- Dorfstraße 26, 85356 Freising
- Telefon: 0 81 61 - 86 27 92 - 0
- www.ks-gutachten.de
Versicherungswerte und deren Bedeutung bei der Versicherung eines klassischen Fahrzeugs
Der Marktwert berücksichtigt schwerpunktmäßig den Handel von Privat an Privat, da dieser immer noch ein häufiger Geschäftsverkehr beim Kauf bzw. Verkauf von Oldtimerfahrzeugen ist. Für fast alle Versicherer ist der Marktwert auch der versicherte Wert. Zunehmend werden klassiche Fahrzeuge heute aber auch über Händler verkauft. Da kommt der Wiederbeschaffungswert in den Focus (sh.u.)
Der Zeitwert eines Wirtschaftsgutes (auch Auto) ist der um die Summe der bisherigen planmäßigen Abschreibungen verminderte Anschaffungswert . Zeitwert = Anschaffungswert – bisherige Abschreibung..
Der Wiederbeschaffungswert (nach Haftpflichtgesichtspunkten gem. § 249 BGB) ist der Preis, der aufgewendet werden muss, um bei einem seriösen Händler ein dem beschädigten Fahrzeug entsprechendes, ähnliches oder vergleichbares Ersatzfahrzeug nach gründlicher (auch technischer) Überprüfung zu erwerben. Seit 1985 ist der Wiederbeschaffungswert nach Kaskobedingungen identisch mit dem Wiederbeschaffungswert nach Haftpflichtrecht. Bei Wiederbeschaffungswert wird also gegenbüber dem Marktwert auch noch eine evtl. Händlerspanne und ggf. auch eine Mehrwertsteuer (sofern diese ausweisbar ist) oder die Differenzbesteuerung berücksichtigt.
Der Wiederherstellungs- bzw. Wiederaufbauwert wird nur bei besonders seltenen oder einzigartigen Fahrzeugen interessant, die nicht wieder beschafft werden können. U. U. muss ein solches Fahrzeug bei einem großen Schaden komplett neu aufgebaut werden, auch wenn der damit in Zusammenhang stehende finanzielle Aufwand erheblich über dem Marktwert des betreffenden Fahrzeugs liegt. Der Wiederherstellungs- bzw. Wiederaufbauwert ist bei wenigen Versicherern und nur unter bestimmten Voraussetzungen versicherbar. Für Fahrzeuge, die in nahezu jedem Erhaltungszustand zu bekommen sind, macht eine Versicherung zum Wiederherstellungswert nur dann Sinn, wenn sie evtl. mit einer besonderen Historie behaftet sind.
Den Wiederherstellungswert kann nur versichern, wer das betreffende Fahrzeug auch aufgebaut oder aufbauen lassen hat. Wer ein quasi fertiges Fahrzeug erwirbt, kann max. der Wiederbeschaffungswert versichern.
Die Begutachtung zum Wiederherstellungswert muss immer i.R. eines ausführlichen Wertgutachtens erfolgen. Der Wiederherstellungswert muss darin u.A. anhand einer nachvollziehbaren Kalkulation mit Hilfe von entsprechenden Nachweisen, wie z.B. Erstzteil- und Werkrechnugnen oder Arbeitszeiten nachgewiesen werden. Darüberhinaus muss auch der Markt- oder Wiederbeschaffungswert (unsere Empfehlung) attestiert werden.
Auch die Schadenabwicklung ist bei der Versicherung des Wiederherstellungswertes etwas anders. So erhält der Kunde bei einem Totalschaden zunächst maxiaml den Marktwert oder - falls vereinbart - den Wiederbeschaffungswert des Fahrzeugs am Schadentag. Beim Wiederaufbau werden dann weitere Kosten nach entsprechenden Nachweisen bis max. zur Höhe des in der Police eingetragenen Wiederherstellungswertes reguliert.
Der ideelle Wert, ist nicht versicherbar, da er, wie die Bezeichnung vermuten lässt, eine persönliche Wertschätzung ausdrückt, die nichts mit technisch oder historisch bewertbaren Kriterien zu tun hat.