DEKRA und TÜV – keine Angst, die Qualität stimmt zuversichtlich
Diese Organisationen sind wohl bekannt und gelegentlich auch gefürchtet. Sie entscheiden darüber, ob ein Fahrzeug im Sinne des Gesetzgebers ein Oldtimer ist, bzw. ob es mit einem historischen oder 07er-Wechselkennzeichen zugelassen werden darf.
Natürlich sind sie auch für die technischen Abnahmen zuständig. Dabei ist speziell das Thema "Abweichungen vom Originalzustand" wichtig. Der TÜV Süd z. B. hat zu diesem Thema einen Anforderungskatalog (PDF-Datei, 311 KB) zur Abnahme vom Oldtimerfahrzeugen herausgegeben, der zwar nicht von allen deutschen Prüfern zwingend anzuwenden ist, jedoch immer häufiger die Grundlage zur technischen Abnahme von Oldtimern bildet. Es empfiehlt sich daher durchaus, bei Meinungsverschiedenheiten mit den örtlichen Prüfern, mit diesem Anforderungskatalog zu argumentieren, auch wenn die betreffende Prüfung außerhalb des Geltungsbereichs des TÜV Süd liegt.